专利摘要:
Die Erfindung betrifft einen Mast (1), insbesondere Kranmast für einen Turmdrehkran, mit einem Aufstieg (2), einem Aufzug (3), welcher innerhalb des Mastquerschnitts (4) verfahrbar ist, und mit einem Personenschutzsystem (5), mittels dem ein Zugang zu dem Aufstieg (2) freigegeben oder verhindert ist, wobei das Personenschutzsystem (5) eine Warneinrichtung (6) aufweist, die ein Warnsignal (7) erzeugt, wenn der Zugang zum Aufstieg (2) freigegeben ist.
公开号:EP3683178A1
申请号:EP19209374.8
申请日:2019-11-15
公开日:2020-07-22
发明作者:Matthias Uhl;Markus Mair
申请人:Geda-Dechentreiter & Co Kg GmbH;GEDA Dechentreiter GmbH and Co KG;
IPC主号:B66B3-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung bezieht sich auf einen Mast, insbesondere Kranmast für einen Turmdrehkran, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
[0002] Generell hat ein Aufzug, welcher innerhalb des Mastquerschnitts verfahrbar ist, in der Praxis Vorteile. Diese sind insbesondere darin zu sehen, dass Aufzug und Mast bzw. Kran vollkommen aufeinander abgestimmt sind, so dass sich für Anwender keine Fragestellungen und Verantwortlichkeiten für die sicherheitskonforme Gestaltung kritischer Übertritte zwischen Aufzug und Mast bzw. Kran ergeben. Die innenliegende Anordnung des Aufzugs ermöglicht ferner eine Zeitersparnis im Auf- und Abbau des Aufzugs im Vergleich zu einem außenliegenden Aufzug. Auch sind die Windlasten für den Mast bzw. Turmdrehkran durch den innenliegenden Aufzug vergleichsweise geringer als bei einem außerhalb des Mastes angeordneten, außenliegenden Aufzug.
[0003] Auf der anderen Seite ergeben sich durch einen innerhalb des Mastes angeordneten Aufzug Fragestellungen bzw. Gefahrstellen für Personen, die sich innerhalb des Mastes befinden und in Kontakt mit dem Aufzug kommen können. Bei Bauaufzügen hat sich in den Sicherheitsnormen ein Sicherheitsabstand von 0,5 m zu beweglichen Teilen etabliert. Ein solcher Sicherheitsabstand lässt sich kaum realisieren, wenn der Kranmast ein Eckmaß von lediglich 1,6 m hat und der Aufzug mindestens eine, wenn nicht zwei Personen transportieren können soll. Hier setzt die Erfindung an, um möglichen Verletzungen von Personen, die sich innerhalb des Mastes aufhalten und bewegen, vorzubeugen.
[0004] Ein Kranmast mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 ist beispielsweise aus der EP 2 724 973 B1 bekannt. Gemäß dieser Schrift ist der Zugang zu wenigstens einem Kranaufstieg und/oder zu wenigstens einem Kranfahreraufzug durch ein Zugangskontrollsystem gesichert, wobei eine Steuerung vorgesehen ist, die in Abhängigkeit des Zugangskontrollsystems wenigstens eines Kranaufstiegs den Antrieb des Kranfahreraufzugs steuert. Beispielsweise ist der Zugang zum Kranaufstieg bzw. zum Kranaufzug über eine oder mehrere Zugangstüren gesichert. Eine solche Zugangstür kann sich sowohl am unteren Einstiegsbereich als auch am oberen Einstiegsbereich für den Aufzug befinden. Als besonders vorteilhaft wird beschrieben, dass die Energieversorgung des Kranfahreraufzugs deaktiviert wird, sobald der Zugang zum Kranaufstieg freigegeben ist.
[0005] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Mast der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der sicher und einfach aufgebaut ist.
[0006] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Mast mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
[0007] Der erfindungsgemäße Mast, insbesondere Kranmast für einen Turmdrehkran, hat einen Aufstieg, einen Aufzug, welcher innerhalb des Mastquerschnitts erfahrbar ist, und ein Personenschutzsystem, mittels dem ein Zugang zu dem Aufstieg freigegeben oder verhindert ist. Der Aufzug dient beispielsweise aber nicht ausschließlich dazu, einen Kranführer schnell vom Fuß des Mastes zu einer am oberen Ende bzw. Kopf des Mastes vorgesehenen Kranführerkabine transportieren zu können. Erfindungsgemäß weist das Personenschutzsystem eine Warneinrichtung auf, die ein Warnsignal erzeugt, wenn der Zugang zum Aufstieg freigegeben ist. Mithilfe eines solchen Warnsignals werden insbesondere Personen, die sich in der Nähe des Mastes oder innerhalb des Mastquerschnitts aufhalten, darüber informiert, dass der Zugang zum Aufstieg freigegeben ist. Dieses Warnsignal gilt vor allem einer Person, die den Aufstieg benutzen möchte und darüber informiert wird, dass gleichzeitig auch der Aufzug verfahrbar ist, so dass ein Aufenthalt innerhalb des Mastquerschnitts mit besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit durchgeführt werden sollte. Das Warnsignal der Warneinrichtung unterbricht also wie im eingangs erwähnten Stand der Technik nicht die Stromversorgung des Aufzugs, sondern informiert eine oder mehrere Personen darüber, dass ein Aufstieg und gleichzeitig ein Verfahren des Aufzugs möglich ist, so dass weitere Handlungen mit besonderer Sorgfalt auszuführen sind. Das Warnsignal ist also ein zusätzliches Signal, dass die Anwender und Benutzer und damit potenziell gefährdete Personen deutlich darauf hinweist, dass sich eine Person auf dem Aufstieg befinden könnte.
[0008] Vorteilhafterweise erzeugt die Warneinrichtung ein akustisches und/oder optisches Warnsignal, wobei das Warnsignal vorzugsweise am Aufzug und/oder am unteren sowie am oberen Zugang zum Aufstieg erzeugbar ist. Damit ist sichergestellt, dass das Warnsignal zu jedem Zeitpunkt und an jedem relevanten Ort am Mast wahrgenommen werden kann. Gleichzeitig ist ein "unbedarftes" Benutzen des Aufstiegs sowie des Aufzugs weitgehend ausgeschlossen.
[0009] Gemäß einer Weiterbildung weist das Personenschutzsystem zumindest eine Zugangseinrichtung auf, die den Zugang zum Aufstieg freigibt und den Fahrweg für den Aufzug blockiert oder die den Zugang zum Aufstieg blockiert und den Fahrweg für den Aufzug freigibt. Vorteilhafterweise ist die Zugangseinrichtung im Sinne einer Doppelwirkung so ausgebildet, dass diese bei einem Freigeben des Zugangs zum Aufstieg automatisch den Fahrweg für den Aufzug blockiert und bei einem Blockieren des Zugangs zum Aufstieg automatisch den Fahrweg für den Aufzug freigibt. Damit ist entweder ein Freigeben des Zugangs zum Aufstieg oder ein Freigeben des Fahrwegs für den Aufzug möglich. Umgekehrt ist entweder ein Blockieren des Zugangs zum Aufstieg oder ein Blockieren des Fahrwegs für den Aufzug möglich.
[0010] Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist die Zugangseinrichtung ein Sperrblech, das aus seiner den Zugang zum Aufstieg freigegebenen und dadurch den Fahrweg für den Aufzug blockierenden Stellung in seine den Zugang zum Aufstieg blockierende und dadurch den Fahrweg für den Aufzug freigebende Stellung und umgekehrt überführbar, vorzugsweise schwenkbar ist. Damit ist auf einfache und sichere Weise gewährleistet, dass entweder der Zugang zum Aufstieg oder der Fahrweg für den Aufzug freigegeben ist. Umgekehrt ist sichergestellt, dass entweder der Zugang zum Aufstieg oder der Fahrweg für den Aufzug blockiert ist. Ein Blockieren des Zugangs zum Aufstieg bewirkt damit automatisch ein Freigeben des Fahrwegs für den Aufzug, umgekehrt bewirkt ein Freigeben des Zugangs zum Aufstieg automatisch ein Blockieren des Fahrwegs für den Aufzug. Ein schwenkbares Sperrblech ist relativ kostengünstig herstellbar und stellt eine einfache Möglichkeit dar, den Zugang zum Aufstieg bzw. den Fahrweg für den Aufzug freizugeben oder zu blockieren.
[0011] Gemäß einer anderen bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Sperrblech schwenkbar am Aufstieg oder an einer Aufzugstür befestigt und mit einem Endschalter versehen, der mit der Warneinrichtung verbunden das Warnsignal auslöst, sobald das Sperrblech in seine den Zugang zum Aufstieg freigebende und den Fahrweg für den Aufzug blockierende Stellung verschwenkt ist und zumindest in dieser Stellung den Endschalter betätigt. Der Endschalter detektiert damit auf einfache Weise, in welcher Stellung sich das Sperrblech befindet. Sobald der Endschalter betätigt wird, löst dieser automatisch über die Warneinrichtung das Warnsignal aus.
[0012] Vorteilhafterweise ist am unteren Zugang zum Aufstieg ein unteres Etagenmodul und am oberen Zugang zum Aufstieg ein oberes Etagenmodul für den Aufzug vorgesehen und ist eine Zugangseinrichtung sowohl oberhalb des unteren Etagenmoduls als auch unterhalb des oberen Etagenmoduls angeordnet. Damit ist gewährleistet, dass ein Benutzen des Aufstiegs in beiden Richtungen, also von unten nach oben oder von oben nach unten, abgesichert ist.
[0013] Gemäß einer anderen Weiterbildung weist der Aufzug auf seiner Oberseite und seiner Unterseite eine einen Auffahrschutz bildende sensitive Einrichtung auf, die einen Nothalt des fahrenden Aufzugs bewirkt, sobald sich ein Hindernis im Fahrweg des Aufzugs befindet. Ein Nothalt ist damit insbesondere dann auslösbar, wenn die als Sperrblech ausgebildete Zugangseinrichtung in den Fahrweg für den Aufzug verschwenkt ist und letzteren dadurch blockiert.
[0014] Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert, wobei alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung bilden. Es zeigen: Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf einen Mast mit einem Aufstieg, einem Aufzug und einem Personenschutzsystem in dessen den Zugang zum Aufstieg blockierenden Stellung; Fig. 2 eine schematische Draufsicht gemäß Fig. 1 mit dem Personenschutzsystem in dessen den Zugang zum Aufstieg freigebenden Stellung; Fig. 3 eine schematische, teilweise Vorderansicht der an einem unteren Etagenmodul vorgesehene Anordnung gemäß Fig. 1; Fig. 4 eine schematische, teilweise Vorderansicht der an einem unteren Etagenmodul vorgesehene Anordnung gemäß Fig. 2; Fig. 5 eine schematische, teilweise Vorderansicht der an einem oberen Etagenmodul vorgesehene Anordnung in ihrer den Zugang zu dem Aufstieg blockierenden Stellung; Fig. 6 eine schematische, teilweise Vorderansicht der an einem oberen Etagenmodul vorgesehene Anordnung in ihrer den Zugang zu dem Aufstieg freigebenden Stellung; Fig. 7 eine schematische, teilweise Vorderansicht der an einem unteren Etagenmodul vorgesehenen Anordnung gemäß einer weiteren Ausführungsform; und Fig. 8 eine schematische, teilweise Vorderansicht der an einem oberen Etagenmodul vorgesehenen Anordnung gemäß d er weiteren Ausführungsform.
[0015] In Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf einen Mast 1 dargestellt. Der Mast ist insbesondere aber nicht ausschließlich ein Kranmast für einen Turmdrehkran. Der Mast 1 hat einen Aufstieg 2, einen Aufzug 3, welcher innerhalb des Mastquerschnitts 4 (in Fig. 1 lediglich schematisch angedeutet) entlang der Pfeile A (siehe Fig. 3, 4 und 7) aufwärts und B (siehe Fig. 5, 6 und 8) abwärts verfahrbar ist, und ein Personenschutzsystem 5, mittels dem ein Zugang zu dem Aufstieg 2 freigegeben oder verhindert ist.
[0016] Der Begriff "Aufstieg" wird hier in einem allgemeinen, umfassenden Sinn verwendet und schließt eine aufwärts- sowie abwärtsgerichtete Bewegung ein.
[0017] Der Aufzug 3 ist vorzugsweise aber nicht ausschließlich ein Kranführeraufzug, mit dem ein Kranführer schnell von einem Fuß des Mastes hin zu dessen Kopf, beispielsweise zu einer nicht näher gezeigten Kranführerkabine, befördert werden kann.
[0018] Das Personenschutzsystem 5 weist eine Warneinrichtung 6 auf, die ein Warnsignal 7 erzeugt, wenn der Zugang zum Aufstieg 2 freigegeben ist. Die Warneinrichtung 6 erzeugt beispielsweise ein akustisches und/oder optisches Warnsignal 7, welches in den Fig. 2, 4, 6 bis 8 lediglich schematisch angedeutet ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Warnsignal 7 am Aufzug 3 (siehe Fig. 5, 6 und 8) und/oder am unteren sowie am oberen Zugang zum Aufstieg 2 erzeugbar. Es können also mehrere Warneinrichtungen 6 vorgesehen sein. Der untere Zugang zum Aufstieg 2 ist in den Fig. 1 bis 4, 7, der obere Zugang zum Aufstieg 2 in den Fig. 5, 6 und 8 gezeigt.
[0019] Das Personenschutzsystem 5 weist zumindest eine Zugangseinrichtung 10 auf, die den Zugang zum Aufstieg 2 freigibt und den Fahrweg zum Aufzug 3 blockiert (siehe Fig. 2, 4, 6 bis 8) oder die den Zugang zum Aufstieg 2 blockiert und den Fahrweg für den Aufzug 3 freigibt (siehe Fig. 1, 3 und 5).
[0020] Gemäß einer anderen, nicht näher gezeigten Ausführungsform kann die Zugangseinrichtung auch derart ausgebildet sein, dass bei einer Freigabe des Aufstiegs nicht zwangsläufig oder automatisch der Fahrweg des Aufzugs blockiert wird und umgekehrt. Bei derartigen Ausführungsformen könnte es also möglich sein, dass der Aufstieg freigegeben ist und der Fahrweg für den Aufzug nicht blockiert und damit ebenfalls freigegeben ist oder dass der Aufstieg blockiert ist und der Fahrweg für den Aufzug nicht freigegeben und damit ebenfalls blockiert ist. Bei dieser Ausführungsform ist also ein Freigeben des Aufstiegs nicht zwangsläufig gekoppelt mit einem Versperren des Fahrwegs für den Aufzug, auch ist ein Versperren des Aufstiegs nicht zwangsläufig gekoppelt mit einem Freigeben des Fahrwegs für den Aufzug. Bei bevorzugten, in den Figuren dargestellten Ausführungsformen führt ein Freigeben des Aufstiegs allerdings automatisch zu einem Versperren des Fahrwegs für den Aufzug oder ein Blockieren des Aufstiegs automatisch zu einem Freigeben des Fahrwegs für den Aufzug.
[0021] Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Zugangseinrichtung 10 ein Sperrblech 11. Das Sperrblech 11 ist aus seiner den Zugang zum Aufstieg 2 freigebenden und dadurch den Fahrweg für den Aufzug 3 blockierenden Stellung in seine den Zugang zum Aufstieg 2 blockierende und dadurch den Fahrweg für den Aufzug 3 freigebende Stellung und umgekehrt überführbar, vorzugsweise schwenkbar. Ein Überführen des Sperrblechs 11 aus seiner den Zugang zum Aufstieg 2 blockierenden Stellung in seine den Zugang freigebende Stellung führt damit automatisch zu einer den Fahrweg für den Aufzug 3 blockierenden Stellung.
[0022] Gemäß den Fig. 1 und 2 ist das Sperrblech 11 schwenkbar am Aufstieg 2 oder gemäß den Fig. 7 und 8 an einer nachfolgend noch beschriebenen Aufzugstür 21 befestigt und jeweils mit einem Endschalter 12 versehen. Der Endschalter 12 ist mit der Warneinrichtung 6 verbunden (nicht näher gezeigt) und löst das Warnsignal 7 aus, sobald das Sperrblech 11 in seine den Zugang zum Aufstieg 2 freigebende und den Fahrweg für den Aufzug 3 blockierende Stellung verschwenkt ist und zumindest in dieser Stellung den Endschalter 12 betätigt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird der Endschalter 12 bereits dann betätigt und das Warnsignal 7 ausgelöst, sobald das Sperrblech 11 seine den Zugang zum Aufstieg blockierende Stellung verlassen hat, noch bevor das Sperrblech seine den Fahrweg für den Aufzug blockierende Stellung vollständig angenommen hat.
[0023] Fig. 1 bis 4, 7 verdeutlichen, dass am unteren Zugang zum Aufstieg 2 ein unteres Etagenmodul 13 vorgesehen ist. Weiter verdeutlichen die Fig. 5, 6 und 8 ein oberes Etagenmodul 14 am oberen Zugang zum Aufstieg 2.
[0024] Der Begriff "Etagenmodul" wird hier, anders als in der üblichen Fachsprache, in einem allgemeinen, umfassenden Sinne verstanden und umfasst den gesamten Bereich, an welchem der Aufzug betreten oder verlassen werden kann einschließlich aller diesbezüglichen Steuer- und Sicherheitseinrichtungen.
[0025] Wie weiterhin in den Fig. 1 bis 8 dargestellt ist eine Zugangseinrichtung 10 sowohl oberhalb des unteren Etagenmoduls 13 als auch unterhalb des oberen Etagenmoduls 14 angeordnet. Die Etagenmodule bilden, wie oben erläutert, den unteren bzw. oberen Haltepunkt für den Aufzug 3, an denen der Aufzug verlassen bzw. bestiegen werden kann.
[0026] Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Aufzug 3 an seiner Oberseite 15 und an seiner Unterseite 16 eine einen Auffahrschutz bildende sensitive Einrichtung 17 auf. Die sensitive Einrichtung 17 ist lediglich in den Fig. 3 und 4 gestrichelt angedeutet. Es ist klar, dass sich eine derartige sensitive Einrichtung auch an den in den Fig. 1 und 2 sowie 5 bis 8 dargestellten Aufzügen 3 befinden kann. Die sensitive Einrichtung 17 bewirkt einen Nothalt des fahrenden Aufzugs 3, sobald sich ein Hindernis im Fahrweg des Aufzugs befindet.
[0027] Am unteren und am oberen Etagenmodul 13, 14 ist eine geteilte Plattform 20 vorgesehen, die jedoch lediglich im Bereich des Aufstiegs 2 angeordnet ist. Im Bereich des Aufzugs 3 ist keine Plattform vorgesehen. So kann der Aufzug 3 ungehindert vom unteren Etagenmodul 13 zum oberen Etagenmodul 14 und umgekehrt verfahren. Der Übergang zwischen dem Bereich des Aufstiegs 2 und dem Bereich des Aufzugs 3 ist an beiden Etagenmodulen 13, 14 durch jeweils eine Aufzugstür 21 getrennt, so dass Personen auf der Plattform 20 nicht in Kontakt mit dem fahrenden Aufzug 3 kommen können. So kann die Handhabung der Aufzugstüren derart ausgebildet sein, dass sich letztere nur dann öffnen lassen, wenn sich der Aufzug auf dem betreffenden Modul im Ruhezustand befindet.
[0028] Gemäß der in den Fig. 7 und 8 gezeigten, weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die beispielsweise als Sperrblech 11 ausgebildete Zugangseinrichtung 10 an der Aufzugstür 21 bzw. an einem Rahmen- oder Befestigungsteil derselben angebracht. Wie bereits mit Bezug auf die Fig. 1 bis 6 beschrieben, ist das Sperrblech 11 auch gemäß den in den Fig. 7 und 8 gezeigten Doppelpfeilen D schwenkbar und damit aus einer den Zugang zum Aufstieg freigebenden und den Fahrweg für den Aufzug blockierenden Stellung in eine den Zugang zum Aufstieg blockierenden und den Fahrweg für den Aufzug freigebende Stellung und umgekehrt überführbar. Wie in den Fig. 7 und 8 angedeutet, kann das Sperrblech 11 am oberen Ende der Aufzugstür 21 (siehe Fig. 7) oder am unteren Ende der Aufzugstür 21 (siehe Fig. 8) angebracht sein, so dass die Aufzugstür im Sinne einer Doppelwirkung einerseits zum Versperren oder Freigeben eines Zugangs zum Aufzug, andererseits auch als Befestigungsmittel für das Sperrblech bzw. die Zugangseinrichtung dienen kann. In den Fig. 7 und 8 ist jeweils die den Aufstieg freigebende und damit den Fahrweg für den Aufzug blockierende Stellung in durchgezogenen Linien gezeigt. Es ist klar, dass das Sperrblech 11 auch in die den Aufstieg blockierende und damit den Fahrweg für den Aufzug freigebende Stellung überführt werden kann, welche lediglich in Fig. 7 gestrichelt dargestellt ist. Die jeweiligen Endschalter sind in den Fig. 7 und 8 der Einfachheit halber weggelassen.
[0029] Es wird darauf hingewiesen, dass das Sperrblech oder allgemein die Zugangseinrichtung auch als Dach an einer Etagensicherungstür, auch Etagentür genannt, umklappbar angebracht sein kann. Ein derart ausgebildetes Sperrblech blockiert entweder den Aufstieg oder den Fahrweg für den Aufzug, es sei denn, dass Leiter und Fahrweg zu weit voneinander entfernt sind. In letzterem Fall würde dann nur der Fahrweg für den Aufzug blockiert oder freigegeben, ohne dass dies unmittelbare Auswirkungen auf ein Freigeben bzw. Blockieren des Aufstiegs hätte. Insofern kann die Zugangseinrichtung auch oberhalb der unteren Etagentür und unterhalb der oberen Etagentür angeordnet sein.
[0030] Der Aufzug ist üblicherweise an einem Führungselement 22 innerhalb des Mastes 1 geführt (siehe Fig. 1 und 2). Auf dem jeweiligen Etagenmodul ist ferner jeweils eine Steuereinrichtung 23 vorgesehen. Die Steuereinrichtung 23 kann zum Öffnen der jeweiligen Aufzugstür 21 und zum "Rufen" des Aufzugs 3 dienen. Die Steuereinrichtung 23 ist lediglich in den Fig. 1 und 2 dargestellt und in den Fig. 3 bis 8 der besseren Übersicht halber weggelassen.
[0031] In jeder Plattform 20 ist eine Luke 24 vorgesehen. Jede Luke 24 kann aus einem rechten und einem linken Teil bestehen, welche gemäß den Pfeilen C hochklappbar sind (siehe Fig. 3). In einem die Plattform 20 abdeckenden Zustand befinden sich beide Teile der Luke 24 in einer horizontalen Ebene; im geöffneten Zustand sind beide Teile der Luke in Richtung der Pfeile C hochgeklappt und befinden sich parallel zueinander in jeweils einer vertikalen Stellung (in Fig. 3 gestrichelt angedeutet). Sofern der Kranführer nicht mit dem Aufzug vom Fuß des Mastes nach oben zum Kopf des Mastes oder umgekehrt fahren möchte, kann dieser die Luke in der jeweiligen Plattform öffnen und über den beispielsweise in Form einer Leiter ausgebildeten Aufstieg 2 auf- oder absteigen.
[0032] Üblicherweise kann der Aufzug 3 nicht bis zum untersten Punkt des Mastes 1 verfahren; vielmehr hält er an der untersten Plattform, im vorliegenden Ausführungsbeispiel am unteren Etagenmodul 13. Dies ist in den Fig. 3 und 4 angedeutet, in denen jeweils ein Leiterteil noch unterhalb des unteren Etagenmoduls 13 gezeigt ist, über die beispielsweise ein Kranführer auf die Plattform 20 gelangen kann. Insofern steigt der Kranführer üblicherweise mittels eines Teils der Leiter auf die unterste Plattform und von dort in den Aufzug. Mithilfe des Aufzugs fährt der Kranführer dann in Richtung des Mastkopfes und steigt in der Regel auf der oberen Plattform im Bereich des oberen Etagenmoduls 14 direkt unterhalb einer nicht näher gezeigten Kranführerkabine aus. Die letzten Höhenmeter bis zur Kranführerkabine benutzt der Kranführer letztlich wieder einen Teil der Leiter. Dies ist in den Fig. 5 und 6 angedeutet, in denen jeweils ein Leiterteil vom oberen Etagenmodul 14 weiter nach oben führt.
[0033] Zum Einsatz kommt die beschriebene Erfindung insbesondere dann, wenn eine Person den Aufstieg 2 benutzen möchte und gleichzeitig auch der Aufzug 3 verfahren werden kann. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass sich eine Person vom Aufstieg weg in den Bereich des Aufzugs bewegt und dort mit dem fahrenden Aufzug in Kontakt kommt, was zu Verletzungen der Person führen kann.
[0034] In aller Regel ist nun die als Sperrblech 11 ausgebildete Zugangseinrichtung 10 so positioniert, dass der Weg über den Aufstieg, also der Weg über die Leiter, versperrt ist (siehe Fig. 1, 3 und 5). Die Luke auf dem betreffenden Etagenmodul lässt sich öffnen, so dass eine Person jederzeit auf die betreffende Plattform gelangen kann. Üblicherweise ist die Aufzugstür an dem betreffenden Etagenmodul geschlossen. Um nun den Aufstieg benutzen zu können, muss das Sperrblech von der Leiter weg den Bereich des Aufzugs verschwenkt werden. Nun ist der Aufstieg 2 freigegeben und der Fahrweg für den Aufzug 3 versperrt (siehe Fig. 2, 4 und 6). Das Sperrblech befindet sich oberhalb des Aufzugs (siehe Fig. 2 und 4) oder unterhalb des Aufzugs (siehe Fig. 6).
[0035] Die Stellung des Sperrblechs 11 wird über den jeweiligen Endschalter 12 überwacht. Sobald das Sperrblech 11 seine den Aufstieg 2 versperrende Stellung verlassen hat, veranlasst der Endschalter 12 über die Warneinrichtung 6 die Erzeugung des Warnsignals 7, beispielsweise das Ertönen einer Sirene oder Hupe und/oder das Herbeiführen eines optischen Signals beispielsweise durch das Aufleuchten einer Warnlampe. Damit wird der Kranführer, eine Person im Aufzug oder die Person am Aufstieg darüber informiert, dass eine besondere Situation eingetreten ist und die Gefahr von Verletzungen besteht.
[0036] Das Warnsignal 7 kann, wie zuvor angedeutet, am unteren sowie am oberen Zugang zum Aufstieg, d.h. im Bereich der Etagenmodule, und am Aufzug erzeugt werden. Aufgrund der zuvor erwähnten sensitiven Einrichtung 17 an der Oberseite und an der Unterseite des Aufzugs wird letzterer sofort mittels eines Nothalts zum Stoppen gebracht, wenn der Aufzug sich dem Sperrblech nähert oder auf dieses auffährt. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Sperrblech einschließlich Schwenkscharnier, Halterung und Endschalter auf die Leiter des Aufstiegs geklemmt.
[0037] Die Stellung der Zugangseinrichtung 10, also des Sperrblechs 11, wird also über den Endschalter 12 abgefragt. Sobald das Sperrblech seine den Aufstieg blockierende Stellung verlässt, ertönt das Warnsignal oder wird das optische Signal ausgelöst.
[0038] Damit ist ein Mast, insbesondere Kranmast für einen Turmdrehkran, geschaffen, welcher sicher und einfach aufgebaut und betreibbar ist.
权利要求:
Claims (8)
[0001] Mast, insbesondere Kranmast für einen Turmdrehkran, miteinem Aufstieg (2),einem Aufzug (3), welcher innerhalb des Mastquerschnitts (4) verfahrbar ist, und mit einem Personenschutzsystem (5), mittels dem ein Zugang zu dem Aufstieg (2) freigegeben oder verhindert ist,dadurch gekennzeichnet, dass das Personenschutzsystem (5) eine Warneinrichtung (6) aufweist, die ein Warnsignal (7) erzeugt, wenn der Zugang zum Aufstieg (2) freigegeben ist.
[0002] Mast nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Warneinrichtung (6) ein akustisches und/oder optisches Warnsignal (7) erzeugt.
[0003] Mast nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Warnsignal (7) am Aufzug (3) und/oder am unteren sowie am oberen Zugang zum Aufstieg (2) erzeugbar ist.
[0004] Mast nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Personenschutzsystem (5) zumindest eine Zugangseinrichtung (10) aufweist, die den Zugang zum Aufstieg (2) freigibt und den Fahrweg für den Aufzug (3) blockiert oder die den Zugang zum Aufstieg (2) blockiert und den Fahrweg für den Aufzug (3) freigibt.
[0005] Mast nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugangseinrichtung (10) ein Sperrblech (11) ist, das aus seiner den Zugang zum Aufstieg (2) freigebenden und dadurch den Fahrweg für den Aufzug (3) blockierenden Stellung in seine den Zugang zum Aufstieg (2) blockierende und dadurch den Fahrweg für den Aufzug (3) freigebende Stellung und umgekehrt überführbar, vorzugsweise schwenkbar ist.
[0006] Mast nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrblech (11) schwenkbar am Aufstieg (2) oder an einer Aufzugstür (21) befestigt und mit einem Endschalter (12) versehen ist, der mit der Warneinrichtung (6) verbunden das Warnsignal (7) auslöst, sobald das Sperrblech (11) in seine den Zugang zum Aufstieg (2) freigebende und den Fahrweg für den Aufzug (3) blockierende Stellung verschwenkt ist und zumindest in dieser Stellung den Endschalter (12) betätigt.
[0007] Mast nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Zugang zum Aufstieg (2) ein unteres Etagenmodul (13) und am oberen Zugang zum Aufstieg (2) ein oberes Etagenmodul (14) für den Aufzug (3) vorgesehen ist und eine Zugangseinrichtung (10) sowohl oberhalb des unteren Etagenmoduls (13) als auch unterhalb des oberen Etagenmoduls (14) angeordnet ist.
[0008] Mast nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufzug (3) an seiner Oberseite (15) und seiner Unterseite (16) eine einen Auffahrschutz bildende sensitive Einrichtung (17) aufweist, die einen Nothalt des fahrenden Aufzugs (3) bewirkt, sobald sich ein Hindernis im Fahrweg des Aufzugs (3) befindet.
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
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